Unsere Taxischule – erfolgreich zum Berliner Personenbeförderungsschein
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Für alle angehenden Berliner Taxifahrer haben wir ein besonderes Angebot:
Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein in Berlin
Der Personenbeförderungsschein ist ein Zusatzführerschein zum Euro-Führerschein der Klasse B. Folgende Voraussetzungen müssen vor der Antragstellung erfüllt sein:
1
BERLINER MELDEADRESSE
Der Antragsteller muss eine Berliner Meldeadresse vorweisen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag auch mit Nebenwohnsitz gestellt werden.
2
21. LEBENSJAHR
Das 21. Lebensjahr muss vor der Antragstellung erreicht worden sein.
3
FÜHRERSCHEIN KLASSE B
Der Führerschein Klasse B muss durchgehend für mindestens 2 Jahre vorhanden sein.
4
GESUNDHEITSZUSTAND
Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zur Personenbeförderung.
Schritte für das Erhalten des P-Scheins
Im folgenden sind die nötigen Schritte aufgelistet, die benötigt werden, um ein erfolgreiches Bestehen der Ortskundeprüfung zu gewährleisten.
STARTEN SIE JETZT1. ÄRZTLICHES ZEUGNIS
Ein ärztliches Zeugnis wird für den Antrag beim Bürgeramt benötigt. Deshalb ist es notwendig vor der Antragstellung im Bürgeramt den Verkehrsmediziner zu besuchen. Unter folgendem Link finden Sie einige zugelassene Verkehrsmediziner:
TERMIN BEANTRAGEN2. TERMIN BEIM BÜRGERAMT
Beim Bürgeramt ist ein Antrag auf Taxischein (FzF) und Führungszeugnis zu stellen. Dazu wird ein Termin benötigt. Diesen können Sie telefonisch unter 115 oder unter folgendem Link beantragen:
TERMIN BEANTRAGEN3. SCHRIFTLICHE PRÜFUNG
Nach Einreichung des Antrags erhalten Sie eine Prüfungszulassung. Mit dieser Prüfungszulassung sind Sie berechtigt die schriftliche Prüfung abzulegen.
4. MÜNDLICHE PRÜFUNG
Ist die schriftliche Prüfung bestanden, wird ein Termin mit der entsprechenden Prüfstelle für die mündliche Prüfung vereinbart.